Historischer Überblick

[section_dd class=’wjg_downloads‘][column_dd span=’12‘][text_dd]

„Rechtsverstand und juristisches Gewissen“

150 Jahre Wiener Juristische Gesellschaft

Ilse Reiter-Zatloukal/Pia Schölnberger, Wien

Übersicht:
I. Einleitung
II. Der „Plaidirverein“
III. Die Gründung der WJG
IV. Entwicklung bis 1918
    A. Anfangserfolg und Krise 1869/1870
    B. Wiederaufschwung
    C. Stabilitätsphase 1874–1918
V. Erste Republik und „Austrofaschismus“
VI. NS-Herrschaft
    A. „Anschluss“ 1938
    B. Verfolgung, Ermordung
    C. Vertreibung, Exil
VII. Zweite Republik
    A. Rückkehr
    B. Neubeginn der WJG
    C. Mitgliederentwicklung
    D. Vortragstätigkeit

I. Einleitung
Vor 150 Jahren wurde die Wiener Juristische Gesellschaft gegründet. Seither hat sie die Meilensteine der österreichischen Rechtsentwicklung kommentiert und begleitet – und derselben durch mittlerweile selbst Rechtsgeschichte gewordene Vorträge einige Sternstunden geschenkt. Anlässlich dieses Jubiläums ist sie nun, 50 Jahre nach einer ersten Darstellung durch Werner Ogris, erneut Gegenstand einer historischen Untersuchung geworden. Ließe sich über die Reichhaltigkeit ihrer Tätigkeit, insb die Vorträge, im Spiegel der Rechtsentwicklung
und Rechtsgeschichte entlang der politischen Systeme und Epochen des späten 19., des gesamten 20. und des beginnenden 21. Jahrhunderts sowie die Vielzahl ihrer renommierten Mitglieder eine an Seiten wohl nicht geringe Monografie schreiben, so muss sich der vorliegende Abriss auf die bedeutenden Zäsuren in der wechselvollen Geschichte der Gesellschaft konzentrieren. Darum liegt der Schwerpunkt der Darstellung einerseits anlassbezogen auf der Gründung des Vereins, der seinerseits wiederum auf den sog. Plaidirverein zurückgeht, und seinen Anfangserfolgen, die bald von einer veritablen Krise und einem damit verbundenen Mitgliederverlust abgelöst wurden. Davon erholte sich die Gesellschaft jedoch wieder relativ rasch und sollte die österreichische Rechtsentwicklung von den Anfängen der Republik (Deutsch-)Österreich bis über ihre Ablösung durch die Diktatur 1933/34 hinaus zum Gegenstand ihrer Vortragstätigkeit
und Diskussionen machen. Der „Anschluss“ an das nationalsozialistische Deutsche Reich im März 1938 brachte das Ende der WJG. Eine große Anzahl an Mitgliedern war von Verfolgung, Vertreibung und auch Ermordung durch das NS-Regime betroffen. Ein weiterer Fokus liegt auf der Wiedergründung des Vereins im Frühjahr des Jahres 1946 sowie auch der Frage nach der Sichtbarkeit und Stimme von Frauen in und vor der Wiener Juristischen Gesellschaft.


    
[/text_dd][button_dd text=’Weiterlesen‘ size=’xlarge‘ color=’light‘ style=’rounded‘ url=’https://www.wjg.at/wp-content/uploads/Beitrag_Reiter-Zatloukal_Schoelnberger_FS_150-WJG.pdf‘ target=’_blank‘ icon=’download‘][/button_dd][text_dd]

abgedruckt in: Festschrift 150 Jahre Wiener Juristische Gesellschaft, hrsg. v. Clemens Jabloner im Namen der Wiener Juristischen Gesellschaft, Wien 2017, S. 1-30
[/text_dd][/column_dd][/section_dd]