18.11.2020 – Vortrag – ABGESAGT

Auf Grund der aktuellen Entwicklung der COVID-19-Pandemie wurde von der Wiener Juristischen Gesellschaft beschlossen, die Vortragsveranstaltung am 18.11.2020 abzusagen.

Wir bitten Sie um Verständnis für diese im Interesse der Gesundheit aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer getroffenen Entscheidung.

„Informationsfreiheit statt Amtsgeheimnis – ein neuer Anlauf“
Vortragender: Dr. Albert POSCH, LL.M., Leiter der Sektion Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt
ergänzendes Statement durch:

Dr. Florian KLENK, Chefredakteur des Falter

Die österreichische Verwaltung gilt als intransparent. Verantwortlich gemacht wird dafür häufig die österreichische Bundesverfassung, in der das Amtsgeheimnis nach wie vor verankert ist.

Die Bundesregierung hat im Regierungsprogramm 2020-2024 einen Systemwechsel auf die Agenda gesetzt. In einem umfassenden Transparenzpaket soll dem Interesse nach einem verstärkten Zugang zu staatlichen Informationen nachgekommen und der verfassungsrechtliche Rahmen von Amtsverschwiegenheit und Auskunftspflicht modernisiert werden. Staatliches Handeln soll dadurch transparenter und offener gestaltet werden, dass sowohl ein Grundrecht auf Zugang zu Informationen als auch die Verpflichtung verankert wird, Informationen von allgemeinem Interesse proaktiv zu veröffentlichen.

Über die sich dabei stellenden rechtlichen und rechtspolitischen Fragen spricht SC Dr. Albert Posch, LL.M., Leiter des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt, der in die Vorarbeiten zum gegenständlichen Projekt federführend eingebunden ist. Ein ergänzendes Statement, das zur Publikumsdiskussion überleiten soll, wird Dr.Florian Klenk, Chefredakteur des Falter, abgeben.

 

02.11.2020, 17.30 Uhr (ACHTUNG!!! VERSCHIEBUNG)

ACHTUNG !!! Verschiebung der Veranstaltung

Auf Grund der aktuellen Entwicklung der COVID-19-Pandemie wurde vom ?sterreichischen Juristentag und der Wiener Juristischen Gesellschaft beschlossen, die Zwischenveranstaltung „100 Jahre B-VG – Wie krisenfest ist unsere Verfassung“ am 2. November 2020 auf einen noch festzulegenden Termin (voraussichtlich Frühsommer 2021) zu verschieben.

Die Einladung dazu erfolgt gesondert im Februar 2021.

Wir bitten Sie um Verständnis für diese im Interesse der Gesundheit aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer getroffenen Entscheidung.

14.10.2020, 18.00 Uhr Vortrag? – ABGESAGT

Aufgrund eines bedauerlichen Unfalls eines Vortragenden muss die Vortragsveranstaltung für den 14. Oktober 2020, um 18.00 Uhr, leider abgesagt werden.

Vortragende:
Hon.-Prof. Dr.h.c. Rudolf MÜLLER, ehem. Mitglied des Verfassungsgerichtshofes, Senatspräsident des Verwaltungsgerichtshofes iR
Dir.-Stv. Dr. Alexander BIACH, Wirtschaftskammer Wien

 

25.03.2020, 18.00 Uhr Vortrag – ABGESAGT

Vortragende: Univ.Prof. M.Sc.(LSE) Mag.iur. Dr. Iris EISENBERGER , Universität Graz

Thema: „Artificial Intelligence  Der rechtliche Rahmen“

In Übereinstimmung mit den allgemeinen Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus müssen wir leider den Vortrag am 25. März 2020 hiermit absagen!

 

12.02.2020, 18.00 Uhr Vortrag

Vortragende: Hon.-Prof. Univ.-Prof. Dr. Susanne REINDL-KRAUSKOPF, Leiterin des Insitutes für Strafrecht und Kriminologie, Universität Wien

Thema: „Das reformierte strafprozessuale Ermittlungsverfahren  Bekannte Probleme und neue Herausforderungen“

12.02.2020, 18.00 Uhr Vortrag
Ort: Wiener Rathaus, Stadtsenatssitzungssaal
„Das reformierte strafprozessuale Ermittlungsverfahren  Bekannte Probleme und neue Herausforderungen“
Vortragende: Hon.-Prof. Univ.-Prof. Dr. Susanne REINDL-KRAUSKOPF, Leiterin des Insitutes für Strafrecht und Kriminologie, Universität Wien

Mit dem Strafprozessreformgesetz 2004 erfolgte eine grundlegende Neuordnung des strafprozessualen Ermittlungsverfahrens. Hauptanliegen waren dabei die Vereinheitlichung des Verfahrens inklusive Etablierung eines umfassenden justiziellen Rechtsschutzes, die Verrechtlichung polizeilicher Ermittlungstätigkeit, die Implementierung des materiellen Beschuldigtenbegriffs und die Stärkung der Position der Opfer von Straftaten. Seither wurde das Ermittlungsverfahren wiederholt novelliert. Anhand ausgewählter Fragen zur Zusammenarbeit zwischen Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft, zur Rolle des Haft- und Rechtsschutzrichters im Ermittlungsverfahren sowie zum Beginn des Strafverfahrens beleuchtet der Vortrag, inwiefern die Neuordnung bekannte Probleme fortschreibt und neue aufwirft. Das strafprozessuale Ermittlungsverfahren steht aber auch durch sich verändernde technische Möglichkeiten vor neuen Herausforderungen, die zu Zeiten der Schaffung des Strafprozessreformgesetzes so nicht absehbar waren. Ermittlungsmaßnahmen wie die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung scheinen zur Kriminalitätsbekämpfung notwendig, stehen aber im Spannungsverhältnis zum Grundrechtsschutz, wie jüngst ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs deutlich gezeigt hat. Im Vortrag wird daher auch erörtert, ob eine den Vorstellungen des Verfassungsgerichtshofs entsprechende Neuregelung der Überwachung verschlüsselter Nachrichten denkbar ist.

 

 

 

 

20.11.2019, 18.00 Uhr Vortrag
Ort: Wiener Rathaus, Stadtsenatssitzungssaal

Versagt das Recht im Klimaschutz

Vortragender :
Assoz. Prof. Dr. Daniel ENNöCKL, LL.M.,
Universität Wien, Institut für Staats- und Verwaltungsrecht

 

Das Thema

Im Übereinkommen von Paris hat sich die Weltgemeinschaft dazu verpflichtet, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 ?C (wenn möglich auf 1,5 ?C) über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Spätestens seit einem Sonderbericht des Weltklimarates ist jedoch klar, dass nur eine Begrenzung auf 1,5 ?C die allerschlimmsten Folgen verhindern kann. Auch das bisherige Vorhaben der Europäischen Union, ihre Treibhausgas-Emissionen bis 2050 um 80 Prozent zu senken, ist mit dem Ziel von 1,5 ?C nicht vereinbar. Nötig wäre daher eine deutlich schnellere und weitergehende Reduktion. Dies kann nur durch einen weitreichenden Umbau der derzeitigen Industrie- zu einer kohlenstoffarmen Gesellschaft erreicht werden. Welche rechtlichen Maßnahmen bisher zum Schutz des Klimas gesetzt wurden, wie diese bis dato (nicht) gewirkt haben und welche rechtlichen Instrumente für den bevorstehenden Transformationsprozess sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene notwendig sind, wird im Vortrag erörtert.

 

 

 

 

 

 

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16.10.2019, 18.00 Uhr
Ort: Wiener Rathaus, Stadtsenatssitzungssaal

Reformbedarf im Ehe- und Partnerschaftsrecht

Vortragende:
Univ.-Prof. Dr. Constanze FISCHER-CZERMAK,
Universität Wien, Institut für Zivilrecht

 

Das Thema

Univ.-Prof. Dr. Constanze FISCHER-CZERMAK

In den vergangenen Legislaturperioden übte der Gesetzgeber große Zurückhaltung bei Reformen im Ehe- und Partnerschaftsrecht; die gesetzgeberischen Maßnahmen bestehen seit fast zehn Jahren nur in Reaktionen auf Entscheidungen des VfGH und des EGMR. Im Gegensatz dazu mehren sich in der Rechtswissenschaft Stimmen, die einen grundlegenden Reformbedarf im Ehe- und Partnerschaftsrecht sehen. Der Vortrag beleuchtet mögliche Reformen unter den Gesichtspunkten notwendiger gesetzgeberischer Eingriffe und gesellschaftspolitischer Überlegungen.

 

13.02.2019, 18.00 Uhr
Ort: Wiener Rathaus, Stadtsenatssitzungssaal

Brexit, Rechtsstaatlichkeitsverfahren, Komitologie und Solidarität – ein Überblick Über die Österreichische EU-Ratspr sidentschaft aus rechtlicher Sicht

Vortragender:
MMag. Gregor SCHUSTERSCHITZ,
Österreichischer Botschafter in Luxemburg und Österreichischer Brexit-Delegierter

 

Das Thema

Im zweiten Halbjahr 2018 hatte Österreich zum dritten Mal nach 1998 und 2006 die EU-Ratspräsidentschaft inne. Aus rechtlicher Sicht ergaben sich auch dieses Mal etliche interessante Fragen: Neben den ersten Rechtsstaatlichkeitsverfahren gegen zwei Mitgliedstaaten, Komitologieanpassung und die Frage, wie Solidarität auszulegen ist (gerade im Migrationsbereich), soll ein spezieller Fokus auf die Rechtsfragen betreffend den ersten Austritt eines Mitgliedstaats aus der EU gelegt werden.

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21.11.2018, 18.00 Uhr
Ort: Wiener Rathaus, Stadtsenatssitzungssaal

Von der Kuratel zum supported decision making  Grundfragen und Anwendungsprobleme des neuen Erwachsenenschutzrechts

Vortragender:
Univ.-Prof. Dr. Martin SCHAUER,
Institut für Zivilrecht, Universität Wien

 

Das Thema

Der Weg von der Kuratel zum modernen Erwachsenenschutz wird durch eine Zurücknahme paternalistischer Försorge zugunsten der Selbstbestimmung der betroffenen Personen charakterisiert. Das neue Erwachsenenschutzrecht ist aber nicht nur durch eine Verschiebung der Fundamentalwertungen, sondern auch durch eine Fälle von Detailregelungen gekennzeichnet, die die Beratungspraxis vor erhebliche Herausforderungen stellen. Der Vortrag bietet einen Überblick über die neue Rechtslage und will auf praxisrelevante Einzelfragen eingehen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

17.10.2018, 18.00 Uhr

Die Rechtsstellung der Abgeordneten

 

Vortragende:
Dr. Harald DOSSI,
Parlamentsdirektor

und

Univ.-Prof. Dr. Ewald WIEDERIN,
Institut für Staats- und Verwaltungsrecht, Universität Wien

 

Das Thema

Wenn das Parlament das Herz der Demokratie ist, so sind die Abgeordneten die Muskelfasern dieses lebenswichtigen Organs. Unerlässlich, in ihrem Aufbau und in ihren Funktionsweisen dem durchschnittlichen Betrachter jedoch ?hnlich unbekannt. Die beiden Vorträge werden einen Überblick über die Rechtsgrundlagen und Rahmenbedingungen der Abgeordnetentätigkeit geben, aktuelle Fragestellungen und Herausforderungen darstellen sowie auch Reformvorschläge machen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

11.04.2018:

„Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zur Verwaltungsgerichtsbarkeit“

Vortragender:
Univ.-Prof. Dr. Rudolf THIENEL,
Präsident des Verwaltungsgerichtshofes
Das Thema

Der Vortrag wird sich mit ausgewählten Fragen des Verfahrensrechts der Verwaltungsgerichte und des Verwaltungsgerichtshofes befassen. Beleuchtet werden insbesondere die Verpflichtung der Verwaltungsgerichte zur reformatorischen Entscheidung bzw. die Voraussetzungen, unter denen ein Verwaltungsgericht den angefochtenen Bescheid kassieren und die Rechtssache zur neuerlichen Entscheidung an die Verwaltungsbehörde zurückverweisen darf. Ferner werden ein Überblick über die mittlerweile sehr umfangreiche Spruchpraxis des Verwaltungsgerichtshofes zur Zulässigkeit von Revisionen im Sinne des Art. 133 Abs.4 B-VG gegeben, sowie ausgewählte Fragen der Kompetenzgerichtsbarkeit sowie einzelne Rechtsfragen im Zusammenhang mit der elektronischen Kommunikation mit Verwaltungsgerichten und dem Verwaltungsgerichtshof dargestellt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

21.02.2018:

Brexit: Rechtsgrundlagen  Herausforderungen Auswirkungen auf Österreich

 

Vortragender:
Univ.-Prof. Dr. Walter OBWEXER,
Studiendekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck
Das Thema

Mit dem Vertrag von Lissabon (2007/2009) wurde im EU-Primärrecht explizit die Möglichkeit eines Austritts aus der EU verankert. Großbritannien hat als erster Mitgliedstaat von diesem Austrittsrecht Gebrauch gemacht und am 29. März 2017 dem Europäischen Rat seine Austrittsabsicht mitgeteilt. Seither wird in einer ersten Phase über die Bedingungen des Austritts verhandelt. Mitte Dezember erfolgte der Übergang zur zweiten Phase betreffend den Rahmen der künftigen Beziehungen.

Die bisherigen Verhandlungen haben Lücken in der Austrittsklausel aufgedeckt und gleichzeitig deutlich gemacht, dass ein Austritt aus der Union eine ganze Reihe komplexer Rechtsfragen aufwirft, die im Austrittsabkommen gelöst werden müssen. Dafür stehen grundsätzlich nur zwei Jahre zur Verfügung, in denen zusätzlich noch divergierende politische und wirtschaftliche Positionen beider Seiten auf einen gemeinsamen Nenner gebracht werden müssen. Erste Lösungsansätze zeichnen sich inzwischen ab. Diese werden in ihren Auswirkungen auf die EU im Allgemeinen und auf Österreich im Besonderen skizziert.

 

 

 

 

 

 

 

 

„Die Verfassungsgerichtsbarkeit –

Wesen – Entwicklung – Herausforderungen“

Vortragender:
Herr Präsident Univ. Prof. Dr. Gerhart HOLZINGER

22.11.2017

Das Thema:

Der Verfassungsgerichtshof hat eine einzigartige Stellung im Gefüge der Republik: Als Hüter der Verfassung ist er dazu berufen, vor allem auch gegenüber dem Gesetzgeber eine wichtige Kontroll-funktion wahrzunehmen. Er steht damit immer wieder im Brennpunkt der politischen Auseinandersetzung. Gerhart Holzinger, der Ende des Jahres als Präsident des Verfassungsgerichtshofes in Pension geht, hat sich in seinem Berufsleben 45 Jahre mit dem Verfassungsrecht beschäftigt, davon 22 Jahre als Richter und zehn Jahre als Präsident des Verfassungsgerichtshofes. Er berichtet aus dieser Erfahrung heraus über das Wesen und die Entwicklung der Verfassungsgerichtsbarkeit sowie über die besonderen Heraus-forderungen, mit denen sie wegen ihrer exponierten Rolle in Staat und Gesellschaft konfrontiert ist. Beispiele aus anderen  auch europäischen  Ländern zeigen, dass auch in scheinbar gefestigten Rechtsstaaten Wachsamkeit geboten ist, um die Verfassungsgerichtsbarkeit als Existenzbedingung einer demokratischen Republik nicht zu gefährden.

 

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„Was braucht das Österreichische Mietrecht?“

Univ.-Prof. Mag. Dr. Andreas VONKILCH
Universität Innsbruck

Mag. Walter ROSIFKA
Immobilienrechtsexperte der Arbeiterkammer Wien

05.04.2017

Das Thema:

Das Mietrecht zählt zu den besonders komplexen Rechtsgebieten. Seit Jahren, eigentlich seit Jahrzehnten werden mangelnde Rechtssicherheit, unübersichtliche und widersprüchliche Regelungen, Zersplitterung, Unverständlichkeit für die Rechtsunterworfenen und ähnliches beklagt.

Das letzte Regierungsübereinkommen aus dem Jahr 2013 war daher zwar nicht das erste, das sich eine Novellierung des Miet- und Wohnrechts zum Ziel setzte, aber das detaillierteste derartige Programm, welches den letzten Gesetzgebungsperioden vorangestellt war. Dennoch scheint sich gegenwärtig der Reformwille wieder einmal in keiner grundsätzlichen Verbesserung des Mietrechts manifestieren zu können.

Vor diesem Hintergrund wird von den Vortragenden insbesondere beleuchtet, worin die Hauptursachen für diesen nach wie vor anhaltenden Reformstau liegen, wie diesen begegnet werden könnte, ob sich eine grundlegende Reform des österreichischen Mietrechts tatsächlich als mission impossible darstellen muss und wie eine solche in Grundzügen aussehen könnte.

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Der Gerichtshof der Europäischen Union